Deutsche Lichtmiete

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger,

wir bedanken uns für Ihr Interesse und das in uns gesetzte Vertrauen. In dieser Rubrik finden Sie die Informationen für Anleihegläubiger und -innen.
One Square steht bereit, die Vertretung der Anleihegläubiger/-innen zu organisieren.

Hintergrund und Insolvenzantrag

In ihrer Pressemitteilung vom 09. Dezember 2021 hat die Deutsche Lichtmiete AG bestätigt, dass am 08. Dezember 2021 eine Hausdurchsuchung in ihren Betriebsräumen stattgefunden hat. Hintergrund der Durchsuchung sind Ermittlungen gegen vier Verantwortliche, die die Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg aufgenommen hat.
Die Vermittler vermuten, dass das Geschäftsmodell nicht fähig ist die fälligen und kommenden Forderungen mit den Einnahmen zu decken. Lichtmiete soll Kapital von Anlegern eingesammelt haben, obwohl das Investorenmodell „nicht tragfähig und ungeeignet“ gewesen sei. Rund € 200 Millionen hat Lichtmiete schätzungsweise von ca. 5.000 Investoren eingesammelt. Die Unternehmensgruppe nutze dazu zwei Finanzierungsmodelle: Direktinvestitionen in die Anlagen und börslich gehandelte Anleihen.

  • Die Deutsche Lichtmiete sammelte Gelder über Direktinvestments und vier Anleihen
  • Direktinvestments: Ein Investor kauft eine Lichtanlage und least diese an die Deutsche Lichtmiete. Die DL vermietet diese Anlage dann wieder und zahlt einen festen Zins an den Investor zurück. Zum Ende der Laufzeit wird die Anlage dann zu einem vereinbarten Kaufpreiszurückgekauft.

Der Vorstand Alexander Hahn hat in einem Schreiben die Mitarbeiter informiert, dass die Deutschen Lichtmiete zahlungsunfähig ist und am 30. Dezember 2021 Insolvenz angemeldet hat. Insolvenzen weiterer Gesellschaften sind in der Zwischenzeit gefolgt.
One Square hat eine Schutzschrift beim Amtsgericht Oldenburg hinterlegt und vorgetragen, dass sich die Verfahrensart der Eigenverwaltung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG nicht eignet. Die Verfahrensart der Eigenverwaltung ist vor allem für Fälle nicht geeignet, in denen das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger in das bestehende Management abhandengekommen ist.
Der Antrag auf Eigenverwaltung wurde zurückgenommen und stattdessen ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet.

Erneuter Insolvenzantrag

Ende Februar hat der (ehemalige) Vorstand der Deutschen Lichtmiete AG, Alexander Hahn, beim Insolvenzgericht die Insolvenzanträge aller Gesellschaften zurückgenommen. Hintergrund dieser Maßnahme war die konkrete Aussicht, den Geschäftsbetrieb der Gruppe mithilfe von Investoren fortführen zu können. Man war davon überzeugt, dass dies die beste Lösung für die Gläubiger, die Mitarbeiter und Kunden ist. Da gegen Geschäftsführer und Firmengründer Alexander Hahn staatsanwaltlich wegen Betruges ermittelt wird, präsentierte die Lichtmiete am 01. März den Stuttgarter Interimsmanager und ehemaligen KFM Mittelstands AG Vorstand Dr. Gert Sieger als neuen Vorstand der Lichtmiete Gruppe. Am gleichen Tag wurde auch der Hamburger (Schifffahrts-) Unternehmer Thomas Rogalla als neuer Aufsichtsratschef eingesetzt. Überraschend stellte der neue Vorstand Insolvenzantrag in Eigenverwaltung.
Angesichts der erneuten Fremdanträge von One Square sowie weiteren großen institutionellen Investoren ordnete das Gericht ein vorläufiges Regelverfahren an und genehmigte auch wiederum die Eigenverwaltung nicht.
Seit dem 14.03.2022 sind neben der Lichtmiete AG weitere Gesellschaften insolvent.

Interessensvertretung – One Square kandidiert als gemeinsamer Vertreter

Im Rahmen der Insolvenzeröffnungen ist One Square in die vorläufigen Gläubigerausschüsse mehrerer Gesellschaften berufen worden, in denen wir die Vertretung der Anleihegläubiger wahrnehmen und uns im engen Austausch mit der Insolvenzverwaltung befinden. One Square fordert daher alle Anleihegläubiger auf, sich zu registrieren und damit die Position der Anleihegläubiger zu stärken.

Das Amtsgericht Oldenburg hat für die Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) zu Gläubigerversammlungen einberufen, für die kein Quorum notwendig ist und die in jedem Falle beschlussfähig sein werden.

Diese finden

  • am 24. Mai um 10.00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2018/2023 (WKN: A2NB9P),
  • am 24. Mai um 14.30 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und
  • am 25. Mai um 10:00 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2021/2027 (WKN: A3H2UH)

statt.

Wir ersuchen Sie diesbezüglich um Ihre Unterstützung und bitten die Gläubiger der Anleihen 2018/20232019/2025 und 2021/2027, die bereits Vollmacht erteilt haben und noch erteilen wollen, uns die entsprechenden Formulare und Unterlagen zeitnah unter lichtmiete@onesquareadvisors.com zukommen zu lassen. Für die Anleihe 2018/2022/23 (WKN: A2G9JL) ist bereits Ende April ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die uns erteilten Vollmachten für die Anmeldung der Forderungen und die Vertretung auf den Gläubigerversammlungen zwar nach wie vor gültig sind, wir jedoch ebenfalls Sperrbescheinigungen benötigen. Bitte beachten Sie, dass durch Unterzeichnung der Vollmacht keine Kosten auf Sie zukommen. Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist gesetzlich geregelt und wird von der Deutschen Lichtmiete getragen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und werden Sie informieren, sobald neue Erkenntnisse verfügbar sind.

 

Weitere Informationen
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