Insolvenzberatung

Insolvenzberatung 

Mit der Insolvenzantragspflicht ist nicht zu spaßen und in Fällen einer massiven Unternehmenskrise ist eine Insolvenz manchmal nicht mehr zu vermeiden. Wir sehen die Insolvenzverfahren jedoch nicht als Ende des Unternehmens, sondern als echte Chance für eine nachhaltige Sanierung. Entscheidend ist die richtige Vorbereitung und professionelle Umsetzung. 

Während im sogenannten Regelverfahren ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter das Zepter übernimmt, bleibt das Management bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung (§ 270 a InsO) am Ruder. In diesem Fall wird dem Management vom Gericht ein sogenannter Sachwalter an die Seite gestellt, der das Verfahren überwacht. Ein nochmals größerer Spielraum für das Management besteht im sogenannten Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO), bei dem auch der Sachwalter durch das Management ausgewählt werden kann. 

One Square unterstützt das Management und die Gesellschafter im Eigenverwaltungsverfahren über den gesamten Prozess: 

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht und Vermeidung eventueller Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer 
  • Aufzeigen von Handlungsoptionen zur Vermeidung der Insolvenz 
  • Erstellung von Liquiditäts- und Unternehmensplanungen 
  • Begleitung und Beratung in Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren 
  • Erhalt des Rechtsträgers 

Vorinsolvenzliche Beratung 

In der vorinsolvenzlichen Beratung unterstützen wir Sie, die aktuelle Unternehmenssituation unter dem Aspekt der Insolvenzantragspflicht zu analysieren. Die Insolvenzordnung kennt die Insolvenzantragspflicht und das Insolvenzantragsrecht, aus denen sich unterschiedliche Verfahrenswege ableiten: 

Insolvenzantragspflicht 

  • Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO 
  • Überschuldung nach § 19 InsO 

Insolvenzantragsrecht 

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO 

Bei „nur“ drohender Zahlungsunfähigkeit besteht die Option, in den sogenannten Schutzschirm zu gehen. Dazu ist allerdings ein entsprechendes Gutachten notwendig. Sofern die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, ist ein Schutzschirmverfahren nicht mehr möglich. Hier besteht allerdings die Möglichkeit, die Fortführung des Unternehmens im Rahmen einer Eigenverwaltung bei Gericht zu beantragen. 

In beiden Fällen eröffnet sich die Chance, das Unternehmen in der Insolvenz zu restrukturieren und die nachhaltige Fortführung zu sichern. Insbesondere eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens ist gut geeignet, die Passivseite zu restrukturieren, die Verbindlichkeiten der Leistungsfähigkeit des Unternehmens anzupassen und notwendige operative Maßnahmen vereinfacht umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Trennung von defizitären Unternehmensbereichen oder notwendige Kapazitätsanpassungen. 

Eigenverwaltung 

Die Eigenverwaltung bietet dem Management die Möglichkeit, das Unternehmen eigenständig in der Insolvenz zu sanieren. Die Insolvenzordnung unterscheidet dabei zwei Rechtsformen: 

  1. Eigenverwaltung nach § 270a InsO

Der Schuldner bzw. das Unternehmen wird durch das Management eigenständig fortgeführt, d.h. das Management nimmt die Funktion des Insolvenzverwalters unter Aufsicht eines Sachwalters selbst wahr. Damit soll das Know-how der Geschäftsführung, die Kontakte zu Lieferanten und Kunden und die Kontinuität in der operativen Unternehmensführung erhalten und eine langfristige positive Fortführung des Unternehmens gewährleistet werden. 

  1. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO

Auch im Schutzschirmverfahren wird das Unternehmen durch das Management fortgeführt. Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Schutzschirmverfahrens ist jedoch, dass lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vorliegt. Ziel des Schutzschirms ist die Erstellung eines Insolvenzplans mit dem Ziel, das Unternehmen bzw. den Rechtsträger zu erhalten. Damit können beispielsweise wichtige Mietverträge oder andere Lieferverträge vor einer Kündigung bewahrt und erhalten werden. 

One Square unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben in der Eigenverwaltung in der Vorbereitung wie auch in der Betriebsfortführung, insbesondere bei 

  • Vorbereitung des Insolvenzantrags und Erstellung der Bescheinigung für die Eigenverwaltung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO 
  • Auswahl des Sachwalters und des Gläubigerausschusses 
  • Organisation und der Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, Sachwalter, Dienstleistern und Kunden 
  • Erstellung einer Liquiditätsplanung und einer integrierten Unternehmensplanung für den Insolvenzplan 
  • Unterstützung bei der Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs 
  • Implementierung der insolvenz- und betriebswirtschaftlichen Sonderprozesse (Erstellung der Jahresabschlüsse, Übernahme der insolvenzrechtlichen Buchhaltung, Fortführungs- und/oder Ausproduktionsvereinbarungen etc.) 
  • Übernahme der Kommunikation mit den Lieferanten, Gläubigern und Kunden 

One Square unterstützt Sie nicht nur beratend, sondern auch im Organ als Vorstand, Geschäftsführer oder Generalbevollmächtigter und übernimmt direkt entsprechende Verantwortung für die Beachtung insolvenzrechtlicher Besonderheiten in der Betriebsfortführung. Damit entlasten wir Sie bei der operativen Betriebsfortführung, der Implementierung der notwendigen insolvenzrechtlichen Prozesse und der Kommunikation mit allen Beteiligten. 

IIS – Integrierte Insolvenz Services 

Für die quantitative Unterstützung und den Investorenprozess haben wir ein integriertes Servicekonzept für Insolvenzverfahren IIS – Integrierte Insolvenz Services – entwickelt und vielfach erfolgreich umgesetzt. Wie kombinieren die Liquiditäts- und Businessplanung sowie die Unternehmensbewertung mit dem M&A- & Investorenprozess in einem Leistungspaket aus einer Hand und etablieren einen Verantwortlichen für das gesamte Zahlenwerk und den M&A-Prozess. Die Vorteile liegen auf der Hand: 

  • Kongruente Zahlenbasis und jederzeitige Transparenz für das gesamte Verfahren  
  • Stabile und mit der Liquiditätsplanung konsistente Zahlenbasis für den M&A-Prozess und einen eventuellen Insolvenzplan 
  • Beschleunigte Prozesse durch schnellere Ausstattung von Datenräumen und deutlich verkürzten Antwortzeiten in der Due Diligence 
  • Professionelle Unterstützung durch integrierte Berichtssysteme 
  • Erhebliche Entlastung der unternehmensinternen Ressourcen, insbesondere im Controlling und Management 
  • Enge Verzahnung und reduzierter Abstimmungsaufwand mit der Insolvenzverwaltung 

Dafür bieten wir ein integriertes Vergütungsmodell an, das die Beraterkosten durch die Synergien der einzelnen Prozesse signifikant reduziert und die Insolvenz- und Massekosten deutlich entlastet.  

Unsere Leistungen im Einzelnen: 

  • Insolvenzspezifische Beratung des Managements 
  • Aufsetzen der direkten Liquiditätsplanung (13-Wochen inkl. Bestellobligo und Value Screen; falls nötige mit komplettem Neuaufbau auf Basis der Produktions- / Einkaufs & Vertriebsplanung) 
  • Übernahme weiterer Planrechnungen zur Abbildung div. Szenarien der Sanierung 
  • Quoten- & Liquidationswert Berechnungen 
  • Verhandlungen mit Lieferanten zur Reduzierung von Vorkassen und „Erpressungszahlungen“ 
  • Verhandlungen mit Kunden zur Reduzierung von Zahlungszielen 
  • Aufbau und Management eines insolvenzfesten Freigabesystems für Bestellungen und Zahlungen mit entsprechenden Empfehlungen für die Insolvenzverwaltung 
  • Aufbau einer direkten GuV & Bilanzprognose auf Basis der Liquiditätsplanung 
  • Aufbau eines Value Screens zur Darstellung der tatsächlichen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der Vorräte, teilfertigen und fertigen Erzeugnisse 
  • Regelmäßiges Reporting an den Sachwalter / Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss