Eyemaxx Real Estate AG: Gläubigerinformation vom 02. März 2022

Eyemaxx Real Estate AG: Gläubigerinformation vom 02. März 2022

Eyemaxx Real Estate AG: Gläubigerinformation vom 02. März 2022 300 72 One Square Advisors

Eyemaxx Real Estate AG: Gläubigerinformation vom 02. März 2022

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG Anleihe 2020 / 2025 (ISIN DE000A289PZ4),
aller Wahrscheinlichkeit nach haben Sie in den letzten Tagen eine Benachrichtigung Ihrer Depotbank erhalten, in der Sie aufgefordert werden an einer Abstimmung ohne Versammlung vom 21.-25.03.2022 teilzunehmen bzw. werden diese noch erhalten.

Zum Hintergrund:
Eine Gruppe von Anleihegläubigern hat ein Einberufungsverlangen für eine erneute Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihe der der Eyemaxx Real Estate AG 2020 / 2025 (ISIN DE000A289PZ4) gestellt. Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen hatte in allen Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG Anleihe zur Wahl zum gemeinsamen Vertreter kandidiert und war in allen drei Anleihen mit seiner Kandidatur gescheitert.
One Square hat seitdem die Rolle des gemeinsamen Vertreters aktiv wahrgenommen und die Interessen der Anleihegläubiger vertreten:

  • One Square hat den Fremdinsolvenzantrag gestellt, mit dem das deutsche Insolvenzverfahren (Sekundärverfahren) erst ermöglicht worden ist
  • One Square vertritt als Mitglied im Gläubigerausschuss die Anleihegläubiger
  • One Square hat alle Forderungen beim deutschen Insolvenzgericht angemeldet
  • One Square befindet sich in Abstimmung mit der österreichischen Insolvenzverwalterin hinsichtlich des Verfahrens der Anmeldungen auch beim österreichischen Insolvenzgericht
  • One Square hat einen Gläubigerbeirat initiiert, mit dem die wesentlichen Maßnahmen abgestimmt wurden und der sich ausschließlich positiv zur Arbeit von One Square geäußert hat
  • One Square bemüht sich um Finanzierungen, um Insolvenzen der Projektgesellschaften zu vermeiden
  • One Square erarbeitet in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung Verwertungskonzepte für die deutschen und österreichischen Projekt- und Bestandsimmobilien, um die Werterlöse für die Anleihegläubiger zu maximieren

Über die Motive von Herrn Meyer zu Schwabedissen erneut eine Gläubigerversammlung zu initiieren und damit erhebliche zusätzliche Kosten zu verursachen, können wir nur spekulieren und enthalten uns daher eines entsprechenden Kommentars.
Wir sehen ausschließlich Nachteile in der Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters:

  • Erhebliche zeitliche Verzögerung in der Vertretung der Anleihegläubiger
  • Einarbeitungsaufwand des neuen gemeinsamen Vertreters, der im Wesentlichen seitens Großgläubigern unterstützt wird
  • Vernachlässigung der Interessen der Kleingläubiger
  • Potenzielle Konflikte zwischen den Anleihegläubigergruppen
  • Keine Vertretung der besicherten Anleihegläubiger im Gläubigerausschuss, da der Gläubigerausschuss bereits endgültig gewählt wurde
  • Erhebliche zusätzliche Kosten durch einen weiteren gemeinsamen Vertreter

Die Erfahrung aus den bisherigen Gläubigerversammlungen hat gezeigt, dass das notwendige Quorum von 50% in der ersten Abstimmung voraussichtlich nicht erreicht wird. Daher empfehlen wir Ihnen, an der Abstimmung ohne Versammlung nicht teilzunehmen und den Aufwand und die Kosten der Anmeldung und der Sperrbescheinigung zu vermeiden.

Status Sicherheiten / Verwertung: 
Die Insolvenzverwaltung hat in ihrer Einschätzung der Rechtslage sämtliche Sicherheiten innerhalb der Eyemaxx Gruppe angefochten (ausgenommen Boizenburg). One Square hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches die Rechtsmeinung vertritt, dass die Sicherheiten zu einem guten Teil zu Recht bestehen. Ebenso wurde der Insolvenzverwaltung der Vorschlag unterbreitet, die Sicherheiten in eine Verwertungstreuhand-Gesellschaft zu überführen, um eine wertmaximierende Verwertung durchzuführen. Ein entsprechendes Struktur-Papier wurde erstellt. Eine Einigung zur Aufteilung der Verwertungserlöse muss entsprechend mit der Insolvenzverwaltung vereinbart werden. Verhandlungen über die Herausgabe von Sicherheiten, welche durch Dritte gestellt wurden, sind in die Wege geleitet.
Der Treuhänder wurde wiederholt aufgefordert, die Mieten zu sichern. Schließlich wurde dem gemeinsamen Vertreter eine Vollmacht erteilt, dies an seiner Stelle zu tun. Die Mieter wurden nunmehr aufgefordert, die Mieten auf das Konto des Treuhänders zu zahlen. Notwendige Finanzmittel sollen den einzelnen Zweckgesellschaften gegen Vorlage eines Businessplans sowie einer 13-Wochen Liquiditätsplanung zur Verfügung gestellt werden, um Folgeinsolvenzen zu verhindern.
Gerne stehen wir zur Beantwortung Ihrer Fragen unter eyemaxx@onesquareadvisors.com zur Verfügung.

Wie immer mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Günther

Kontakt
One Square Advisors 
– Eyemaxx –
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax     +49-89-15 98 98-22
E-Mail: eyemaxx@onesquareadvisors.com 
www.onesquareadvisors.com