SeniVita

An die Gläubiger der SeniVita Social Estate-Anleihe
ISIN: DE000A13SHL2

Stellungnahme zu den Berichten des gemeinsamen Vertreters RA Gustav Meyer zu Schwabedissen
Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung zwecks Rechenschaftsberichtes des gemeinsamen Vertreters

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,
sehr geehrte Anleihegläubiger,

aus gegebenem Anlass, insbesondere vor dem Hintergrund der in den Berichten an die Anleihegläubiger erhobenen Vorwürfe des gemeinsamen Vertreter Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen gegen den Sicherheitentreuhänder One Square Treuhand GmbH, halten wir es für angebracht, zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen und die Anleihegläubiger über den tatsächlichen Sachverhalt und die Amtsführung des gemeinsamen Vertreters aufzuklären.
Aufgrund des nachweisbaren Fehlverhaltens des gemeinsamen Vertreters, Herrn RA Gustav Meyer zu Schwabedissen ruft der Sicherheitentreuhänder die Anleihegläubiger dazu auf, sich an einem Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung zu beteiligen, auf der Herr Meyer zu Schwabedissen Rechenschaft ablegen soll.
Im Folgenden werden die Hintergründe für dieses Einberufungsverlangen dargestellt.

Verändertes Sicherheitenkonzept und Rolle des Steering Committees
Im Dezember 2019 hatte der Vorstandvorsitzende der SeniVita Social Estate AG, Herr Dr. Wiesent One Square Advisors GmbH mandatiert, um die SeniVita Social Estate AG bei der Restrukturierung ihrer EUR 50 Mio. Wandelschuldverschreibung zu unterstützen. Weiterhin hatte Herr Dr. Wiesent KPMG, eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, beauftragt, einen Independent Business Review (IBR) bzw. ein Sanierungsgutachten angelehnt an den IDW S6 Standard anfertigen zu lassen.
Dieses Gutachten lag zur Gläubigerversammlung im März 2020 vor und war Grundlage des Restrukturierungsvorschlages der Gesellschaft und bescheinigte der Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose. Herrn Meyer zu Schwabedissen lag das Gutachten bereits vor der Gläubigerversammlung vor und war Grundlage eines von Herrn Meyer zu Schwabedissen eingebrachten Antrags auf der Anleihegläubigerversammlung, dem sich die Gesellschaft anschloss, und der am 7. April 2020 mit einer Mehrheit von über 95% Prozent durch die Anleihegläubigerversammlung beschlossen wurde.
Für diese Gläubigerversammlung hatte Herr Meyer zu Schwabedissen in seinem Beschlussvorschlag den neuen Sicherheitentreuhand­vertrag vorgelegt. Erwartungsgemäß stimmte er selbst mit den von ihm vertretenen Anleihen im Nominalwert von EUR 10,2 Mio. Anleihen für diesen Beschlussvorschlag und den von ihm vorgelegten neuen Sicherheitentreuhandvertrag. Vorangegangen waren ausführliche Informations- und Abstimmungsgespräche zwischen der Gesellschaft und Herrn Meyer zu Schwabedissen.
Ebenfalls in dieser Gläubigerversammlung wurde mit den durch Herrn Meyer zu Schwabedissen vertretenen Stimmen die One Square Treuhand GmbH zum Sicherheitentreuhänder bestellt.
Auf Basis des von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgelegten Beschlussvorschlags wurde das Sicherheitenkonzept der Gesellschaft verändert. Während bis zu der Gläubigerversammlung die Erlöse aus Immobilienverkäufen auf ein Treuhandkonto für die Anleihegläubiger flossen, wurden entsprechend dem Antrag von Herrn Meyer zu Schwabedissen die Erlöse aus dem Verkauf von Sicherheiten der Gesellschaft für die Finanzierung weiteren Wachstums zur freien Verfügung gestellt. Dies war zuvor in einem Gespräch zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern, Herrn Meyer zu Schwabedissen und Vertretern von One Square Advisors GmbH erörtert und von Herrn Meyer zu Schwabedissen ausdrücklich begrüßt worden.
Grundlage dieses Konzepts war das oben erwähnte KPMG Gutachten und die darin definierten Sanierungsmaßnahmen. Zur Überwachung dieser Maßnahmen wurde ein dreiköpfiges Steering Committee, bestehend aus Herrn Dr. Wiesent, einem Vertreter des Sicherheitentreuhänders sowie Herrn Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamen Vertreter, eingesetzt.
Aufgabe des Steering Committees war die Überwachung der Umsetzung der von KPMG in dem Gutachten definierten Maßnahmen und die detaillierte Ausgestaltung des Procederes der Freigabe der Sicherheiten. Mit einstimmigem Beschluss, also auch mit der Stimme von Herrn Mayer zu Schwabedissen, wurden Mindestkaufpreise für die als Sicherheiten gewährten Immobilien festgelegt und verabschiedet.

Sobald der definierte Mindestkaufpreis übertroffen wurde, war der Sicherheitentreuhänder verpflichtet, die Sicherheiten freizugeben.
Weitere Voraussetzung zur Freigabe war der Nachweis des Geldeingangs auf Konten der Gesellschaft. Sobald diese Kriterien erfüllt waren, gab es für den Sicherheitentreuhänder keinen Spielraum, eine Freigabe zu verweigern.

Rolle des gemeinsamen Vertreters Meyer zu Schwabedissen im Hinblick auf die von ihm vertretenen Anleihen
Damit sich die Anleihegläubiger selbst ein Bild über die Amtsführung von Herrn Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter machen können, wird die Rolle von Herrn Meyer zu Schwabedissen im Folgenden dargestellt:

Kandidatur zum gemeinsamen Vertreter
Herr Meyer zu Schwabedissen hat seine Kandidatur zum gemeinsamen Vertreter sowie das von ihm zur Abstimmung gestellte neue Treuhandkonzept und den Treuhandvertrag auf ein Gutachten gestützt, dass er – wie heute bekannt ist – selbst bereits zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung in Zweifel gezogen hatte.
Deutlich wurde dies spätestens in der 4. Gläubigerausschusssitzung der insolventen SeniVita am 26. Mai 2021, in der Herr Meyer zu Schwabedissen vor Zeugen darauf hingewiesen hat, dass er schon im April 2020 das KPMG Gutachten für fehlerhaft gehalten hatte. In dieser Gläubigerausschusssitzung, wie auch mehrfach in bilateralen Gesprächen, hat er sich wie folgt geäußert:

„Ich habe von Anfang an, schon bei der Gläubigerversammlung im April 2020 gewusst, dass das KPMG Gutachten falsch ist.“


Danach hat Herr Meyer zu Schwabedissen auf Basis eines von ihm in Zweifel gezogenen Gutachtens seinen Antrag formuliert, zur Abstimmung gestellt und – wie mehrfach geäußert – entgegen seiner eigenen Überzeugung mit den von ihm vertretenen Stimmen in Höhe von EUR 10,2 Millionen für die Restrukturierung und das neue Sicherheitenkonzept gestimmt.
Warum Herr Meyer zu Schwabedissen sowohl einem Beschluss, der auf diesem Konzept basierte, zugestimmt als auch nicht sofort spätestens zum Zeitpunkt seiner Zweifel die Anleihegläubiger informiert hat, kann nur vermutet werden.
Festzuhalten ist jedoch, dass die Anleihe vor der Gläubigerversammlung auf einen Kurs von 68% abgerutscht war und sich nach der Zustimmung zu dem vor Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgelegten Beschlussvorschlag unmittelbar auf 81% und im 2. Quartal 2021 auf über 90% erholte. Für die von Herrn Meyer zu Schwabedissen vertretenen Anleihen immerhin ein Wertzuwachs von über EUR 2 Millionen.
Herr Meyer zu Schwabedissen hat trotz seiner zahlreich und vor Zeugen geäußerten Vorbehalte inzwischen dementiert, dass er das KPMG Gutachten zum Zeitpunkt der Abstimmung in Zweifel gezogen hat. Bestätigt hat er jedoch, dass er das Gutachten (heute) für fehlerhaft hält. Wie es sein kann, dass er in einer Gläubigerversammlung eine Auskunft erteilt, die nach seinen späteren Angaben nicht richtig ist wird Gegenstand der Aufklärung in der einzuberufenden Gläubigerversammlung sein.

Begebung einer weiteren, nicht besicherten und nachrangigen Anleihe
Zudem hat Herr Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter der Wandelschuld-verschreibung Herrn Dr. Wiesent als Vorstand der Emittentin unseren Informationen nach dazu gedrängt, im April/Mai 2020 eine weitere, nicht besicherte und nachrangige Anleihe von bis zu EUR 50 Mio. zu emittieren. Der Vorschlag sah u.a. auch einen Umtausch der bestehenden Anleihen in die neue Anleihe vor. Daneben sah der Vorschlag zunächst vor, dass die neue Anleihe dafür Sicherheiten an den Immobilien(gesellschaften) bekommt, wodurch der bisherigen Wandelanleihe Haftungsmasse entzogen worden wäre. Es bestand die Gefahr, dass ein Teil der Gläubiger der bisherigen Wandelanleihe ihre Forderungen in die neue Anleihe tauscht und dadurch im Verhältnis zu den anderen Gläubigern ihre Sicherheitenposition verbessert..
Dieses Konzept wurde seitens der Gesellschaft dahin gehend geändert, dass ein Umtausch nur mit einem Neuinvestment in gleicher Höhe möglich war und keine Sicherheiten gewährt wurden. Ansonsten wäre die Emission der Anleihe für die Gesellschaft – und auch für die bestehenden Gläubiger – nachteilig gewesen. Wie erwartet konnte die neue Anleihe dann nicht platziert werden. Mit einem platzierten Volumen von lediglich EUR 15.000 konnten die Kosten der Emission nicht einmal ansatzweise gedeckt werden. Die Gesellschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass erst ab einem Mindestemissionsvolumen von EUR 15 Mio. sich die Anleihe für sie rechne.
Für diese Anleihe wurde Herr Meyer zu Schwabedissen als Mittelverwendungskontrolleur bestellt. Als Verwendungszweck war u.a. die Verwendung der zufließenden Liquidität für Zinszahlungen auf die Wandelschuldverschreibung vorgesehen.
Da Herr Meyer zu Schwabedissen wie oben dargestellt zu diesem Zeitpunkt bereits davon ausging, dass das KPMG Gutachten falsch war und dennoch die Begebung einer neuen Anleihe gefordert hatte, stellt sich die Frage, warum er die Emission der neuen Anleihe aktiv begleitet und auch gegen Widerstände seitens anderer Berater der Gesellschaft vorangetrieben hat und warum er nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat.
Aufschluss könnte wiederum ein Blick auf die Kursentwicklung geben. Der Kurs der Anleihe, in der Herr Meyer zu Schwabedissen EUR 10,2 Millionen vertreten hatte, war im März 2020 auf 35% gesunken. Im Zuge des Marketings für die neune Hybridanleihe erholte sich der Kurs jedoch wieder auf 55%.

Amtsführung des Herrn Meyer zu Schwabedissen
Erhebliche Fragen wirft auch im Übrigen die Amtsführung des Herrn Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter auf. In seinem Amtszeitraum fanden 11 Steering Committee Sitzungen statt. An sieben dieser Sitzungen hat er teilgenommen, die 4. Sitzung verließ er nach ca. fünf Minuten mit dem Hinweis auf seine bis dato noch nicht mit Herrn Dr. Dr. Wiesent abgeschlossene Vergütungsvereinbarung. Den übrigen Sitzungen blieb Herr Meyer zu Schwabedissen, zumeist unentschuldigt, fern.
Wie oben dargestellt bestand die wesentliche Aufgabe des Steering Committees in der Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen des KPMG Gutachtens. Dieser Pflicht aus dem Amt als gemeinsamer Vertreter u.a. durch Teilnahme an den Steering Committee Sitzungen ist Herr Meyer zu Schwabedissen nicht nachgekommen und hat die wesentliche Aufgabe der Überwachung des Gutachtens nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.
Zudem hat Herr Meyer zu Schwabedissen auch aktiv die Überprüfung der Einhaltung des Gutachtens verhindert.
Die One Square Treuhand GmbH hatte im Juli 2020 im Steering Committee zum Stand des IBR angefragt und vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Überprüfung der Maßnahmen aus dem Gutachten zu beauftragen. Dafür hatte KPMG ein Angebot vorgelegt. Diese Überprüfung hat Herr Meyer zu Schwabedissen völlig unverständlicher Weise verhindert. Im Protokoll des Steering Committees vom 30. Juli 2020 ist festgehalten:

Herr Meyer zu Schwabedissen hält eine unmittelbare Beauftragung nicht für erforderlich. Die Geschäfts- und Unternehmensentwicklung kann auch anhand des Managementreportings vor allem zur Auslastung und Personalentwicklung erfolgen. Beauftragung wird daher einvernehmlich zurückgestellt“.

Hätte Herr Meyer zu Schwabedissen die Überprüfung nicht verhindert hätte die prekäre Lage bei SeniVita wahrscheinlich früher erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Auch hier stellt sich die Frage nach den Motiven von Herrn Meyer zu Schwabedissen.

Ungerechtfertigte Vorwürfe gegen den Sicherheitentreuhänder
Herr Meyer zu Schwabedissen erhebt wiederholt Vorwürfe gegen den Sicherheitentreuhänder, seiner Weisung, keine Sicherheiten freizugeben, nicht gefolgt zu sein.
Die One Square Treuhand hat diese Vorwürfe aufgegriffen und durch zwei renommierte Anwaltskanzleien prüfen lassen, die beide zu dem Ergebnis kommen, dass diese Vorwürfe haltlos sind.
Wie oben bereits ausgeführt wurde auf Vorschlag von Herrn Meyer zu Schwabedissen das Sicherheitenkonzept neu gefasst und in der Steering Committee Sitzung vom 30. Juli 2020 einstimmig, d.h. auch mit der Stimme von Herrn Meyer zu Schwabedissen, konkretisiert. Im Protokoll dieser Sitzung ist der einstimmige Beschluss zur Freigabe von Sicherheiten wie folgt protokolliert:

Verabschiedung der Mindestkaufpreisliste vom 01.07. für Weidenberg und Königsberg in Verbindung mit Ziffer 7.3 des Treuhandvertrages (Freigabe der Sicherheiten) und den zuletzt nach Ziffer 5.6 ermittelten Verkehrswerten.
Die Mindestkaufpreisliste ist für den Verkauf von Apartments/Einheiten bindend. Eine Unterschreitung der Verkaufspreise ist im Steering Committee vorab zu besprechen/genehmigen.
Der Mengenrabatt von 3% gilt nur bei einem Verkauf von min. 3 Wohneinheiten
Bei dem Verkauf von Tagespflegeeinrichtungen bleibt es bei Einzelentscheidungen im Steering Committee.

Zudem wurde der Sicherheitentreuhänder zu jedem Zeitpunkt von einer renommierten deutschen Anwaltskanzlei, die seit vielen Jahren unter den Top 10 Kanzleien in Deutschland rangiert, beraten und begleitet. Jede Freigabe wurde von den begleitenden Anwälten begutachtet und auf Konformität zu dem von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgeschlagenen und genehmigten Procedere geprüft und freigegeben.
Die von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgebrachten Vorwürfe sind daher haltlos und die Berichte über angebliche Strafanzeigen seitens Herrn Meyer zu Schwabedissen wegen Betrugs und Veruntreuung zudem massiv rufschädigend. Dies wurde inzwischen von zwei renommierten Anwaltskanzleien bestätigt.
Klar ist heute, der Sicherheitentreuhänder wurde von Herrn Dr. Wiesent massiv getäuscht. Herr Dr. Wiesent hatte die Zahlungseingänge für die Immobilien unmittelbar an die von ihm geführte Käuferin BSI 50 GmbH zurücküberwiesen und die zur Verfügung stehende Liquidität im Rahmen eines „Überweisungskarussells“ mehrfach eingesetzt und damit den Sicherheitentreuhänder massiv getäuscht.
Alle diese Umstände sind Herrn Meyer zu Schwabedissen bekannt. Bekannt ist Herrn Meyer zu Schwabedissen auch, dass die Staatsanwaltschaft in Bayreuth ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Wiesent eingeleitet hat. Von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die One Square Treuhand GmbH oder ihre Geschäftsführung ist uns nichts bekannt.

Finanzierung durch ausgewählte Anleihegläubiger und Vergütung von Herrn Meyer zu Schwabedissen
Zudem droht Herr Meyer zu Schwabedissen weiteren Schaden für die Anleihegläubiger zu verursachen, indem er sich für die Verfolgung der nachgewiesenermaßen haltlosen Vorwürfe in der Gläubigerversammlung vom 5. August 2021 einen Betrag von bis zu EUR 500.000 für Anwaltskosten hat genehmigen lassen, der von der Quote für die Anleihegläubiger abgezogen werden soll.
Diese Kosten werden von einer Gruppe von Herrn Meyer zu Schwabedissen nahestehenden Anleihegläubigern, die weitgehend personenident zu einem von ihm eingesetzten und von der Gesellschaft zu vergütenden Gläubigerbeirat finanziert. Die Finanzierung wird mit 11% p.a. verzinst. Auch die Zinsen ebenso wie die Rückführung der vorfinanzierten EUR 200.000 sollen von der Quote für die Anleihegläubiger abgezogen werden.
Das Landgericht Frankfurt hat in einem mittlerweile veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein gemeinsamer Vertreter generell nicht zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte ermächtigt werden kann. Die Kosten einer etwaigen Prüfung solcher Ansprüche können nicht den Anleihegläubigern weiterbelastet werden. Herr Meyer zu Schwabedissen versucht also trotz anderslautender Rechtsprechung, die Gesamtheit der Anleihegläubiger mit Kosten für eine Herrn Meyer zu Schwabedissen nahestehende Kanzlei zu belasten.
Seit dem 1. Februar 2021 erhält Herr Meyer zu Schwabedissen ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von EUR 6.000, d.h. allein in 2021 beläuft sich dieses Pauschalhonorar auf EUR 66.000 zuzüglich Auslagen. Bei einer Dauer des Insolvenzverfahrens von ca. acht Jahren summiert sich diese Vergütung auf über EUR 550.000.
Dazu erhält Herr Meyer zu Schwabedissen allein für die Anmeldung der Anleihe zur Insolvenztabelle einen Betrag in Höhe von EUR 50.445.
Insgesamt wird sich die Vergütung von Herrn Meyer zu Schwabedissen vermutlich auf über EUR 600.000 belaufen. Auch diese Vergütung wird Herr Meyer zu Schwabedissen von der Quote für die Anleihegläubiger abziehen.

Fazit: Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung
Festzuhalten ist: Herr Meyer zu Schwabedissen hat mit seinem nicht nachvollziehbaren Verhalten und seiner Amtsführung bereits heute wahrscheinlich einen Schaden für die Mehrheit der Anleihegläubiger verursacht.
Der Sicherheitentreuhänder ist daher von einer Gruppe von Anleihegläubigern angesprochen worden, ein Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung vorzubereiten. Auf dieser Anleihegläubigerversammlung soll Herr Meyer zu Schwabedissen zu seiner Amtsführung berichten und erläutern, welche Motivation ihn zu seinen Entscheidungen und Maßnahmen bewegt haben.
Weiterhin soll Herr Meyer zu Schwabedissen Auskunft zu seinen wirtschaftlichen Verflechtungen oder denen seiner Kanzlei zu der Gruppe der von ihm vertretenen institutionellen Anleihegläubigern, die auch im sogenannten Gläubigerbeirat vertreten sind, erteilen. Insbesondere soll er zu der Frage Stellung nehmen, ob es finanzielle Vereinbarungen zwischen Herrn Meyer zu Schwabedissen und/oder seiner Kanzlei und den von ihm vertretenen institutionellen Anleihegläubigern gibt.
Für die Einberufung einer solchen Anleihegläubigerversammlung ist ein Nominalvolumen von 5% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig, d.h. es werden ca. EUR 2,5 Millionen benötigt. Schon heute vertreten wir Anleihen im Volumen von EUR 2 Millionen Nominalvolumen. Wenn Sie Interesse haben, dieses Einberufungsverlangen zu unterstützen und den gemeinsamen Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen zu einem Rechenschaftsbericht aufzufordern, können Sie sich unter

 











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    registrieren und das Einberufungsverlangen unterstützen.
    Die Registrierung und die Unterstützung für das Einberufungsverlangen ist für die Anleihegläubiger kostenlos.
    Für weitere Rückfragen steht das Team von One Square gerne zur Verfügung. Für Anfragen nutzen Sie bitte unsere Kontaktdaten
    One Square „Team SeniVita“
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    Mail: Senivita-Einberufungsverlangen@onesquareadvisors.com