Euroboden GmbH

Hintergrund

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger,

wir bedanken uns für Ihr Interesse und das in uns gesetzte Vertrauen. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden GmbH

Die Euroboden GmbH stellte am 11. August 2023 einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Mit Beschluss vom 14.08.2023 wurde Herr Oliver Schartl der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und wurde u.a. zu vermögenssichernden und geschäftsführenden Maßnahmen sowie der Vorbereitung und Durchführung der Versammlungen der Anleihegläubiger zur Bestellung jeweils eines gemeinsamen Vertreters, ermächtigt.

Mit Beschluss vom 30.10.2023 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden GmbH eröffnet und Herr Oliver Schartl der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt.

Inhaberschuldverschreibungen

Die Euroboden GmbH ist die Emittentin zweier 5,5 % Unternehmensanleihen im Volumen von € 40.000.000 in der Anleihe 2019/2024 und im Volumen von rd. € 52.000.000 in der Anleihe 2020/2025.

Für die beiden Anleihen wurde vor Insolvenzantragseröffnung kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Am 27.11.2023 fanden vom Insolvenzgericht einberufene Gläubigerversammlungen mit dem Zweck jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu wählen statt.

Zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der Euroboden GmbH Inhaberschuldverschreibungen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5 / WKN: A2YNXQ) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6 / WKN: A289EM) wurde jeweils mit Mehrheitsbeschluss die One Square Advisory Services S.à.r.l gewählt.

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Weitere Informationen









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